Es reicht die Vorlage einer gültigen Krankenversicherungskarte der Gesetzlichen Krankenversicherung für die ersten Sprechstunden. Die Kostenübernahme von bis zu 24 Therapiesitzungen ist bei gegebener Indikation problemlos möglich.
Nehmen Kontakt zu ihrer privaten Krankenversicherung und / oder der Beihilfe auf, um das Verfahren der Kostenübernahme und die Anzahl der zu genehmigenden Therapiestunden zu klären.
Erhalten eine Rechnung auf Basis der Kosten für Privatversicherte.